Die Kanzlei - unsere Philosophie und Arbeitsweise
Was wir tun
Als Ihre Experten für Versicherungsrecht helfen wir Ihnen, mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit zu erreichen, indem wir Sie für Risiken sensibilisieren und die in Ihrem Unternehmen vorhandenen Werte schützen.
Gemeinsam mit unserem Spezialistennetzwerk beantworten wir Fragestellungen, die eng mit dem Geschäftsalltag unserer Mandanten verbunden sind.
Als Versicherungsberater gehören wir den rechtsberatenden Berufen gemäß Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) an. Um diesen Beruf auszuüben, muss im Vorfeld nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung die Zulassung und Erlaubnis vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erteilt worden sein. Seit 22.05.2007 wird die Zulassung nach der Gewerbeordnung § 34 e GewO und seit 2018 gem. § 34 d (2) GewO über die zuständige IHK geregelt.
Gem. § 34 d (2) GewO umfasst die Tätigkeit des Versicherungsberaters
- die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern und Dritten bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen
- Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall
Gem. § 59 (4) VVG
- Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Wie wir denken
Wir stärken mit unserer Kompetenz und langjährigen Branchenerfahrung die Position unserer Kunden gegenüber der Versicherungswirtschaft.
Unser Kunde steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Als Spezialisten für Versicherungsberatung liefern wir unseren Mandanten klare Aussagen zum gesamten Versicherungsspektrum.
Eingebettet in ein Spezialistennetzwerk ist uns keine Frage zu schwer.
Wie gehen wir es an
Kundenfokus
Im Zentrum unseres Handelns stehen die Interessen unserer Mandanten. Die Individualität unserer Beratungslösungen spricht für sich.
Neutralität und Unabhängigkeit
Durch das Rechtsberatungsgesetz sind wir zu Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Sensibilisieren für Risiken
Wir helfen Ihnen, mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit zu erreichen, indem wir Sie für Risiken sensibilisieren.
Vergütung
Der Versicherungsberater erhält keine Provisionen oder Courtagen, sondern eine Vergütungsgebühr vom Auftraggeber, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Grundlage der Gebühr ist dabei entweder der Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1;Abs. 2 S. 2, 22 Abs. 1, 13 RVG) oder eine pauschale oder zeitorientierte Vergütung auf Stundenbasis im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung (§ 3 a RVG).
Beteiligte im Verhältnis Unternehmen zu Versicherer
In der Versicherungsbranche treffen verschiedene Interessensphären aufeinander. Hier wird klare Orientierung benötigt.